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CfPP / Bringt eure Bücher – Aktion by thonbeuse (extended)

“Im Frühjahr 1933 wurde bereits mit der sogenannten “Aktion wider den undeutschen Geist” begonnen, die vor allem der Deutschen Studentenschaft (DST) durchgeführt wurde. Den vorläufigen Höhepunkt dieser Aktionen bildeten die sogenannten Büpcherverbrennungen auf öffentlichen Plätzen in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1933.

Diese sichtbaren Symbole einer repressiven Kulturpolitik waren ein inszenatorisches, ein mediales Mittel um einen langanhaltenden und durchgreifenden Prozess zur Umstrukturierung der Bibliotheken, der Universitäten, der Kulturinstitutionen und anderer Bildungseinrichtungen durchzuführen.

Die KünstlerInnen Christine S. Thon und Lars H. Beuse (Duo “thonbeuse”) möchten sich durch ein lebendiges und prozesshaft angelegtes Kunstereignis mit diesen historischen Begebenheiten beschäftigen, und allen interessierten Menschen die Gelegenheit geben Teil dieses Erinnerungsprozesses zu werden, aber auch zu erforschen in wie weit diese Entwicklungen bis heute nachwirken. In der Zeit vom 29.09.- 02.10.2009 zwischen 14:00 und 18:00 Uhr nehmen die KünstlerInnen deshalb an ihrer “BüchersammelstellePhilosophikum, Uni Köln, im Bereich des Haupeingangs, Bücher von Autoren die sich auf der sogenannten “Liste I Schöne Literatur” befanden entgegen. Diese Liste liegt an der “Büchersammelstelle” aus.

Die Bücher werdern in einem Karteikartenkasten erfasst. SpenderIn und die sonstigen Daten des Buches werden aufgenommen. Zwischen dem 16. und 18. Oktober 2009 finden in der ehemaliegen NS – “Ordensburg” Vogelsang, dem heutigen vogelsang ip künstlerische Interventionen statt – Student/innen der Kunsthochschule für Medien, Köln präsentieren eine künstlerische Erkundung rund um die Architektur der ehemaliegen NS-“Ordensburg” Vogelsang/Eifel.

Im Rahmen der Vogelsang Interventionen 2009 möchten “thonbeuse” die Bücher in ihre multimediale Performance/Skulptur :;asche:; integrieren, nachdem sie von Köln nach vogelsang ip transportiert wurden. ”

live online http://www.thonbeuse.com/livesurveillance.html

Wegen des positiven Feedbacks werden thonbeuse weiterhin Bücher (bis zum 29.09.2010) von “Liste 1 Schöne Literatur” entgegennehmen.
Alle, die Bücher von diese Liste spenden möchten, können diese an folgender Annahmestelle abgeben:

Institut für Linguistik
Meister-Eckhard-Straße 7
5. Stock
(bitte klingeln)
oder in die Annahmebox vor der Tür legen.

Dokumentation der Aktion unter http://www.thonbeuse.com/reaction-bringt-eure-becher.html

CfPP : The Vogelsang Intervention / HAUSORDNUNG

aus:

Gemeinsame Hausordnung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und derStandortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH für das Gelände Vogelsang

Das Gelände Vogelsang umfasst Gebäude einer ehemaligen Schulungsanlage des Nationalsozialismus. Die Anlage wurde als so genannte Ordensburg zur Ausbildung des Führungsnachwuchses der NS-Diktatur errichtet.
Dem Bauensemble kommt daher der Stellenwert eines politischhistorischenLernorts im Netzwerk der deutschen Erinnerungsstätten zu.

Um einen reibungslosen Besucherverkehr zu ermöglichen, werden die Gäste um Beachtung der nachfolgenden Hausordnung gebeten.
I Hausrecht und Geltungsbereich

(…)

Hausordnung Vogelsang: Geltungsbereich

II Verhaltenskodex
1. Die Gäste haben sich so zu verhalten, dass sie andere Gäste nicht schädigen, behindern, belästigen oder provozieren.
2. Jegliche Verhaltensweise, die als Verherrlichung, Verharmlosung  oder als Identifikation mit der NS-Diktatur oder anderer menschenverachtender Ideologien gedeutet werden könnte, kann in Ausübung des Hausrechts zum Verweis vom Gelände führen.
3. Dies gilt auch für rassistische, antisemitische, ausländerfeindlicheund sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten sowie das Verwenden und Mitführen von Kleidungsstücken, Kennzeichen und Symbolen, namentlich Fahnen, Abzeichen, Parolen oder Grußformen verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen sowie
das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung.
4. Es wird auf Grund des Hausrechts auch dann eingeschritten, wenn strafrechtliche Tatbestände noch nicht erfüllt sind. Beim Verdacht strafbarer Handlungen wird die örtliche Polizei hinzugezogen.
5. Demonstrationen, politische Aufmärsche oder Kundgebungen sind auf dem Gelände Vogelsang nicht gestattet.

III Allgemeine Regelungen
1. Das Gelände Vogelsang ist nur innerhalb der Öffnungszeiten zugänglich, ansonsten ist das Betreten oder Befahren des Geländes verboten.
2. Für das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen wird eine Tagesgebühr durch die SEV erhoben, die während der Öffnungszeit unbefristetes Parken auf den ausgewiesenen Parkplätzen einschließt.
Ausgenommen sind Reise- und Linienbusse sowie Fahrzeuge mit amtlichen Parkausweisen für Behinderte.
3. Übernachten, Zelten, Lagern und offene Feuer sind auf dem Gelände untersagt.
4. Für Hunde besteht eine generelle Anleinpflicht.
5. Rauchen ist in geschlossenen Räumen nicht gestattet.
6. Das Verlassen der markierten Wege im Gelände sowie der Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen außerhalb von Führungen oder Veranstaltungen sind untersagt, soweit sie nicht zur Besucherinformation gehören.
7. Gebäude und Einrichtungsgegenstände dürfen nicht beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden. Die Gäste haften für die Verunreinigung, Beschädigung oder den Verlust nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mitbenutzer (z.B. in Gruppen) haften als Gesamtschuldner.
8. Geführte Rundgänge über das Gelände und zu besonderen Themen werden ausschließlich durch die SEV angeboten, organisiert und durchgeführt. Gruppenführungen sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Einzelgäste haben die Möglichkeit, an den täglich angebotenen offenen Führungen teilzunehmen. Ein Anspruch der Gäste auf Teilnahme oder Information durch das Personal der SEV besteht nicht.
9. Das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände und in Gebäuden ist nur für private Zwecke gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Eigentümerin.

IV Ausübung des Hausrechts
1. Die Gäste haben den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen und die festgelegten Verhaltensregeln kann Gästen der weitere Besuch für den Einzelfall oder bei mehrfachen Verstößen auf Zeit oder Dauer untersagt werden
2. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, das Geschehen mit technischen Hilfsmitteln (Foto-/Videogeräten u. a.) zu dokumentieren.
3. In Grenz- und Zweifelsfällen, insbesondere bei der Beurteilung eines Verhaltens, entscheiden die Inhaber des Hausrechts und können ohne weitere Begründung das Verlassen des Geländes anordnen.

V Inkrafttreten und Änderungen
1. Diese Hausordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft und kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
2. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung hängt im Einfahrtsbereich und im Forum Vogelsang aus.